Jugendarbeit im Verein – junge Vereinsmitglieder

🎉🌟 Frischer Wind im Verein! 🌟🎉

Jugendliche sind das Herzstück vieler Vereine! Sie bringen nicht nur neue Ideen und Begeisterung, sondern auch eine Menge Energie mit sich. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn sie im Verein Verantwortung übernehmen möchten? Hier sind die wichtigsten Punkte:

⭐ Alter und Vereinsamt:

  • Kinder bis sieben Jahre sind geschäftsunfähig und können kein Vereinsamt übernehmen.
  • Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren dürfen grundsätzlich Vereinsämter übernehmen, allerdings nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern).
  • Dabei spielen auch Kriterien wie geistige und körperliche Entwicklung sowie Verantwortungsbewusstsein eine Rolle.

⭐ Haftung:

  • Ein Vorstandsmitglied haftet grundsätzlich für den Verein.
  • Doch die Übernahme eines Vereinsamts darf Jugendliche nicht überfordern.
  • Deshalb ist eine ausdrückliche Zustimmung oder Genehmigung, am besten schriftlich, wichtig.

⭐ Mitgliedschaftsrechte:

  • Geschäftsunfähige Mitglieder (Kinder bis sieben Jahre) können keine Mitgliedschaftsrechte ausüben.
  • Beschränkt geschäftsfähige Mitglieder (Jugendliche zwischen sieben und achtzehn Jahren) können Mitgliedschaftsrechte haben, je nach gesetzlichen Regelungen und Vereinssatzung.

⭐ Satzungsregelungen:

  • Wenn Jugendliche in der Mitgliederversammlung kein oder nur beschränktes Stimmrecht haben sollen, sollte dies in der Satzung festgelegt sein.

Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Vereinsrecht. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass Jugendliche ihre Talente im Verein voll entfalten können! 🌟✨

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