Mein Verein – was währe ich ohne Vereinsleben


„Vereinswohl“ und „Vereinsgemeinschaft“ sind Begriffe aus dem deutschen Vereinsrecht und beziehen sich auf die Interessen und das Wohl eines Vereins sowie auf die Gemeinschaft innerhalb des Vereins.

  1. Vereinswohl: Dies bezeichnet das übergeordnete Interesse und den Zweck, den ein Verein verfolgt. Das Vereinswohl steht über den individuellen Interessen seiner Mitglieder und ist oft in der Satzung oder den Zielen des Vereins festgelegt. Das Wohl des Vereins kann verschiedene Aspekte umfassen, wie die Erfüllung seines Vereinszwecks, die Sicherstellung seiner finanziellen Stabilität, die Förderung von Zusammenhalt und Fairness unter den Mitgliedern sowie die Wahrung seines Ansehens und seiner Reputation in der Öffentlichkeit.
  2. Vereinsgemeinschaft: Dies beschreibt die Gemeinschaft oder Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Vereins. Eine starke Vereinsgemeinschaft zeichnet sich durch Zusammenhalt, Solidarität, gegenseitige Unterstützung und ein gemeinsames Interesse an den Zielen und Aktivitäten des Vereins aus. Eine solche Gemeinschaft kann dazu beitragen, das Vereinsleben zu bereichern, die Motivation der Mitglieder zu stärken und den langfristigen Erfolg des Vereins zu fördern.

Insgesamt sind das Wohl des Vereins und die Gemeinschaft unter seinen Mitgliedern entscheidende Elemente für das Funktionieren und die Nachhaltigkeit eines Vereins.

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