Ein Kassenbuch im Verein ist ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Verwaltung und Transparenz. Hier sind einige wichtige Punkte, die in einem Kassenbuch für Vereine berücksichtigt werden sollten:
Einnahmen und Ausgaben: Erfassen Sie alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Dies umfasst Mitgliedsbeiträge, Spenden, Veranstaltungseinnahmen, Ausgaben für Miete, Materialien, Honorare und andere Betriebskosten.
Datum und Belegnummer: Notieren Sie das Datum jeder Transaktion sowie eine eindeutige Belegnummer, um Transaktionen leicht nachverfolgen zu können.
Beschreibung: Geben Sie eine kurze Beschreibung für jede Transaktion an, um klar zu machen, wofür das Geld verwendet wurde. Dies erleichtert die Überprüfung und Nachverfolgung.
Einnahmequellen und Ausgabenkategorien: Kategorisieren Sie die Einnahmen und Ausgaben des Vereins nach verschiedenen Quellen und Kategorien. Dies ermöglicht eine bessere Analyse und Planung der finanziellen Mittel.
Belegbeilage: Bewahren Sie alle Belege und Quittungen als Beleg für die Transaktionen auf und verweisen Sie im Kassenbuch auf die entsprechenden Belegnummern.
Saldo: Berechnen Sie regelmäßig den Saldo des Vereinskontos, um einen aktuellen Überblick über die finanzielle Situation des Vereins zu erhalten.
Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie das Kassenbuch regelmäßig und führen Sie bei Bedarf Abgleiche mit Bankauszügen durch, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen korrekt erfasst wurden.
Verantwortlicher: Tragen Sie den Namen der Person ein, die die Transaktion durchgeführt oder autorisiert hat, um die Verantwortlichkeit zu dokumentieren.
Ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch ermöglicht es dem Verein, seine finanzielle Lage genau zu überwachen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und Vertrauen bei Mitgliedern und Förderern aufrechtzuerhalten.
Zuwendungsbescheide sind offizielle Dokumente, die bestätigen, dass ein Verein oder Organisation finanzielle Mittel von Personen einer Behörde oder anderen Organisation erhalten hat. Sie enthalten Details über den Zweck der Zuwendung, den Betrag, Bedingungen für die Verwendung der Mittel und Zahlungsinformationen. Sie gewährleisten Transparenz und Rechtssicherheit bei der Verteilung von Fördermitteln.
Die Verwaltung des Vereinsinventars ist eine wichtige Aufgabe, um sicherzustellen, dass die Ressourcen des Vereins effizient genutzt und gepflegt werden.
Hier sind einige Schritte, die bei der Verwaltung des Vereinsinventars helfen können:
Inventarliste erstellen: Beginnen Sie damit, eine umfassende Liste aller Inventargegenstände des Vereins zu erstellen. Dies kann von Möbeln und Büroausstattung bis hin zu technischen Geräten und Sportausrüstung reichen.
Kennzeichnung der Gegenstände: Jeder Gegenstand sollte mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen werden. Dies kann durch Etiketten mit einem Barcode, einer Seriennummer oder einem anderen Identifikationsmerkmal erfolgen.
Inventarverwaltungssystem verwenden: Nutzen Sie ein Inventarverwaltungssystem, um die Liste der Vereinsgegenstände zu organisieren und zu verfolgen. Es gibt verschiedene Softwarelösungen, die speziell für die Inventarverwaltung entwickelt wurden und Funktionen wie Bestandsverfolgung, Standortverfolgung, Wartungshistorie und mehr bieten.
Regelmäßige Bestandsüberprüfung: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen des Vereinsinventars durch, um sicherzustellen, dass alle Gegenstände vorhanden und in gutem Zustand sind. Dies kann dazu beitragen, Verluste oder Beschädigungen frühzeitig zu erkennen.
Wartungsplan erstellen: Erstellen Sie einen Wartungsplan für alle Inventargegenstände, die regelmäßige Wartung erfordern, wie z.B. technische Geräte oder Fahrzeuge. Stellen Sie sicher, dass Wartungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, um die Lebensdauer der Gegenstände zu verlängern.
Richtlinien für die Nutzung festlegen: Legen Sie klare Richtlinien für die Nutzung des Vereinsinventars fest, um Missbrauch oder übermäßigen Verschleiß zu vermeiden. Dies kann beinhalten, wer Zugang zu bestimmten Gegenständen hat und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen.
Versicherungsschutz prüfen: Überprüfen Sie den Versicherungsschutz des Vereins, um sicherzustellen, dass das gesamte Inventar angemessen versichert ist. Stellen Sie sicher, dass die Versicherungspolicen ausreichenden Schutz bei Diebstahl, Beschädigung oder anderen Verlusten bieten.
Dokumentation und Aufzeichnungen führen: Halten Sie detaillierte Aufzeichnungen über das Vereinsinventar, einschließlich Anschaffungsdatum, Wert, Standort und Wartungshistorie. Dies kann helfen, den Wert des Inventars zu überwachen und bei Bedarf Budgetentscheidungen zu unterstützen.
Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter des Vereins über die Inventarverwaltungsinstrumente und -verfahren informiert sind und geschult werden, um eine ordnungsgemäße Handhabung und Pflege des Inventars sicherzustellen.
Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie dazu beitragen, dass das Vereinsinventar effizient verwaltet wird und langfristig zur Verfügung steht.
Ein Verein profitiert von einem Kalender in vielerlei Hinsicht. Hier sind einige Gründe, warum ein Verein einen Kalender verwenden sollte:
Terminplanung und -koordination: Ein Kalender ermöglicht es dem Verein, alle wichtigen Termine zu organisieren und zu koordinieren. Dies umfasst Veranstaltungen, Treffen, Trainings, Wettkämpfe und andere Aktivitäten.
Transparenz für Mitglieder: Ein zentraler Kalender, der für alle Mitglieder zugänglich ist, sorgt dafür, dass alle über anstehende Ereignisse informiert sind. Dies verhindert Missverständnisse und erleichtert die Teilnahme.
Vermeidung von Terminüberschneidungen: Durch die zentrale Verwaltung von Terminen können Kollisionen vermieden werden. Mitglieder können ihre eigenen Termine besser planen, wenn sie den Vereinskalender im Blick haben.
Erinnerungen und Benachrichtigungen: Ein Kalender kann Erinnerungen und Benachrichtigungen für bevorstehende Ereignisse senden. Dies hilft, dass keine wichtigen Termine vergessen werden.
Organisation von Ressourcen: Der Kalender kann auch die Nutzung von Räumen, Ausrüstung oder anderen Ressourcen im Verein verwalten. So wird sichergestellt, dass alles reibungslos abläuft.
Kommunikation mit der Öffentlichkeit: Ein öffentlich zugänglicher Kalender auf der Vereinswebsite informiert auch externe Interessenten über Veranstaltungen und Aktivitäten.
Historische Aufzeichnungen: Der Kalender dient als Archiv vergangener Ereignisse und ermöglicht es dem Verein, auf frühere Aktivitäten zurückzublicken.
Insgesamt trägt ein gut organisierter Vereinskalender dazu bei, die Effizienz, Kommunikation und Zusammenarbeit im Verein zu verbessern.
Die Bearbeitung von Druckvorlagen hängt von der Art der Vorlage und den Anforderungen des Druckprozesses ab. Hier sind einige allgemeine Schritte, die du befolgen kannst:
Dateiformat überprüfen: Stelle sicher, dass die Druckvorlage im richtigen Dateiformat vorliegt. Für die meisten Druckprojekte werden hochauflösende PDF-Dateien bevorzugt. Andere akzeptierte Formate könnten TIFF, EPS oder AI sein.
Farbmodus überprüfen: Stelle sicher, dass der Farbmodus der Datei für den Druck geeignet ist. CMYK (Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz) ist der gebräuchliche Farbmodus für den Druck, während RGB für Bildschirmanwendungen verwendet wird.
Auflösung sicherstellen: Achte darauf, dass alle Bilder und Grafiken in der Druckvorlage eine ausreichende Auflösung haben, typischerweise 300 dpi (dots per inch), um eine klare Druckqualität zu gewährleisten.
Schriften einbetten oder in Pfade umwandeln: Wenn du spezielle Schriften in deiner Vorlage verwendest, solltest du sicherstellen, dass sie eingebettet sind oder in Pfade umgewandelt werden, um sicherzustellen, dass die Schriften auf dem Druckgerät korrekt angezeigt werden.
Beschnittzugabe hinzufügen: Füge falls erforderlich Beschnittzugabe hinzu. Dies sind zusätzliche Bereiche um das eigentliche Design herum, die beim Druck abgeschnitten werden können. Dies stellt sicher, dass das Design bis zum Rand des Papiers geht.
Farbprofile überprüfen: Überprüfe, ob die Farbprofile deiner Datei den Anforderungen des Druckprozesses entsprechen. Oft gibt es spezifische Farbprofile für bestimmte Drucker oder Druckereien.
Proof erstellen: Bevor du die Datei druckst, solltest du einen Proof erstellen. Ein Proof ist eine Testversion des Designs, die verwendet wird, um sicherzustellen, dass alles so aussieht, wie du es beabsichtigt hast. Viele Druckereien bieten digitale Proofs an.
Druckereianforderungen beachten: Beachte die spezifischen Anforderungen deiner Druckerei. Manche Druckereien haben möglicherweise spezielle Vorgaben bezüglich Dateiformaten, Farbprofilen oder anderen technischen Aspekten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Schritte allgemeiner Natur sind und je nach Druckprojekt variieren können. Wenn möglich, arbeite eng mit der Druckerei zusammen und frage nach deren spezifischen Anforderungen, um sicherzustellen, dass deine Druckvorlagen optimal für den Druck vorbereitet sind.
Benutzerrechte in der Software beziehen sich darauf, welche Aktionen und Funktionen bestimmte Benutzer auf einem System ausführen dürfen. Diese Rechte und Berechtigungen sind wichtig, um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten und Systemen sicherzustellen.
Hier sind einige grundlegende Konzepte im Zusammenhang mit Benutzerrechten in Software:
Benutzerkonten: Jeder Benutzer, der auf ein System zugreift, hat ein Benutzerkonto. Das Benutzerkonto enthält Informationen wie Benutzername, Kennwort und zugeordnete Berechtigungen.
Administratorrechte: Ein Administrator hat in der Regel umfassende Rechte auf einem System. Diese Rechte ermöglichen es, Software zu installieren, Systemeinstellungen zu ändern, Benutzerkonten zu verwalten und andere privilegierte Aktionen durchzuführen. Administratoren sollten mit Vorsicht verwendet werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Normale Benutzerrechte: Normale Benutzer haben eingeschränkte Rechte im Vergleich zu Administratoren. Sie können in der Regel nur auf ihre eigenen Dateien und Anwendungen zugreifen, nicht jedoch auf kritische Systemdateien oder -einstellungen.
Datei- und Ordnerberechtigungen: Software kann auch Berechtigungen für Dateien und Ordner verwalten. Dies umfasst das Lesen, Schreiben und Ausführen von Dateien sowie das Festlegen, wer auf bestimmte Dateien oder Ordner zugreifen darf.
Netzwerkzugriff: Software kann auch Benutzerrechte im Zusammenhang mit Netzwerkaktivitäten verwalten. Dies umfasst das Verwalten von Berechtigungen für den Zugriff auf Netzwerkressourcen, das Senden und Empfangen von Daten über das Netzwerk und ähnliche Aspekte.
Benutzergruppen: Benutzer können Gruppen zugeordnet werden, und Gruppen können bestimmte Rechte haben. Dies erleichtert die Verwaltung von Berechtigungen auf Systemebene.
Protokollierung: Die Protokollierung von Benutzeraktivitäten und -rechten ist wichtig, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und im Falle von Sicherheitsvorfällen eine Nachverfolgung zu ermöglichen.
Single Sign-On (SSO): SSO ermöglicht es Benutzern, sich einmal anzumelden und dann auf mehrere Systeme oder Anwendungen zuzugreifen, ohne sich erneut anmelden zu müssen. Die Berechtigungen werden dabei zentral verwaltet.
Die genaue Umsetzung von Benutzerrechten kann je nach Software, Betriebssystem und Anwendungsfall variieren. Die ordnungsgemäße Verwaltung von Benutzerrechten ist entscheidend, um Sicherheitslücken zu minimieren und den effizienten Betrieb von Software-Systemen zu gewährleisten.
Das Thema Passwörter ist von großer Bedeutung für die Sicherheit von persönlichen und beruflichen Informationen. Hier sind einige allgemeine Empfehlungen im Zusammenhang mit Passwörtern:
Komplexität: Verwenden Sie komplexe Passwörter, die Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Dadurch wird es schwieriger, das Passwort durch Brute-Force-Angriffe oder andere Methoden zu erraten.
Länge: Je länger ein Passwort ist, desto sicherer ist es. Versuchen Sie, Passwörter zu verwenden, die aus mindestens 12 Zeichen bestehen.
Einzigartigkeit: Verwenden Sie für verschiedene Konten unterschiedliche Passwörter. Falls ein Konto kompromittiert wird, bleibt zumindest Ihr übriges Online-Leben geschützt.
Passwortmanager: Die Verwendung eines Passwortmanagers kann die Verwaltung und Sicherheit Ihrer Passwörter erheblich verbessern. Passwortmanager generieren zufällige, komplexe Passwörter und speichern diese sicher.
Aktualisierung: Ändern Sie regelmäßig Ihre Passwörter. Wenn es einen Verdacht auf Kompromittierung gibt oder wenn ein Dienst, den Sie nutzen, von einem Sicherheitsverstoß betroffen ist, ändern Sie Ihr Passwort sofort.
Phishing-Vermeidung: Seien Sie vorsichtig bei Phishing-Versuchen. Geben Sie niemals Ihre Passwörter auf Websites ein, die verdächtig oder unsicher erscheinen.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wenn dies verfügbar ist. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene, indem neben dem Passwort auch ein weiterer Authentifizierungsschritt erforderlich ist.
Sicherheitsfragen: Seien Sie bei Sicherheitsfragen vorsichtig und wählen Sie Antworten, die nicht leicht zu erraten sind. Es ist auch möglich, falsche Antworten zu geben, die nur für Sie leicht zu merken sind.
Aufbewahrung: Teilen Sie Passwörter nicht mit anderen und speichern Sie sie nicht in unsicheren Notizen oder Textdateien auf Ihrem Computer.
Sicherheitsbewusstsein: Seien Sie sich der Bedeutung von Sicherheit bewusst und achten Sie darauf, keine Informationen preiszugeben, die dazu verwendet werden könnten, Ihr Passwort zu erraten.
Die Sicherheit Ihrer Passwörter ist entscheidend für den Schutz Ihrer persönlichen und sensiblen Daten. Durch die Beachtung dieser Tipps können Sie dazu beitragen, die Sicherheit Ihrer Online-Konten zu verbessern.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Erbringung sämtlicher Lieferungen und Leistungen durch Scoutsystems Software e.K. gegenüber dem Kunden auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung, insbesondere für die Erstellung und Verkauf von Computerprogrammen einschließlich Dokumentation (nachfolgend: Software), für IT-Dienstleistungen und die Zurverfügungstellung von Daten aus Datenbanken. Soweit diese AGB nicht anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Entgegennahme einer von Scoutsystems Software e.K. bewirkten Leistung durch den Kunden genügt für die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss der Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist (nachfolgend: gewerblicher Kunde).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Scoutsystems Software e.K. nicht ausdrücklich widerspricht.
Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen müssen von Scoutsystems Software e.K. schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein.
II. Vertragsabschluß
Angebote von Scoutsystems Software e.K. sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Scoutsystems Software e.K. oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch Scoutsystems Softwarwe e.K. zustande. Bestellungen die über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ erfolgen, gelten als verbindlicher Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware .
III. Umfang der Leistungspflicht von scoutsystems
Maßgebend für den Umfang der Leistungspflicht von Scoutsystems Software e.K. ist die Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag. Wird die von Scoutsystems Software e.K. zu erbringende Lieferung oder Leistung durch ein Pflichtenheft, ein fachliches oder technisches Feinkonzept oder eine ähnliche Vorgabe bestimmt, so ist diese verbindlich, wenn und soweit es von beiden Vertragparteien schriftlich als verbindlich anerkannt worden ist. Angaben zu Lieferungen und Leistungen von Scoutsystems Software e.K. beschreiben lediglich die Funktionsweise des Vertragsgegenstands. Enthalten derartige Angaben Leistungsdaten, bestimmen diese den Umfang der vertragsmäßigen Leistung. Leistungsdaten stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn die Zusicherung ausdrücklich als solche erfolgt.
Scoutsystems Software e.K. behält sich zur Anpassung an den Stand der Technik Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands vor, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden. Von wesentlichen Änderungen der Ausführung von Lieferungen oder Leistungen wird Scoutsystems Software e.K. den Kunden vorher informieren.
IV. Lieferung, Installation, Pflege, Zeit und Ort der Lieferung
Software und Datenbestände aus den Datenbanken werden dem Kunden in maschinenlesbarer Form auf einem geeigneten Datenträger übergeben oder durch Datenübertragung übermittelt. Eine Installation durch scoutsystems bedarf stets gesonderter Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
Die Lieferung des Quellcodes und die Pflege der verkauften Software sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Es wird stets nur die neueste freigegebene Version der Software auf von Scoutsystems Software e.K. empfohlener Systemumgebung gepflegt. Scoutsystems Software e.K. hat das Recht, Pflegeleistungen für solche Software-Produkte, die von scoutsystems nicht länger verkauft werden, 6 Monate nach schriftlicher Ankündigung einzustellen, es sei denn, dem Kunden ist ein Wechsel auf eine neue Version nicht zuzumuten.
Scoutsystems Software e.K. ist zu Teilleistungen berechtigt.
Liefer- und Leistungsfristen beginnen nicht zu laufen, bevor alle Einzelheiten der Durchführung des Vertrags einvernehmlich festgelegt sind und Scoutsystems Software e.K. die zur Ausführung der Lieferung oder Leistung benötigten Informationen und Unterlagen des Kunden in den erforderlichen, vereinbarten und mangelfreien Zustand zur Verfügung stehen. Dies gilt entsprechend für während der Leistungszeit beizubringenden Unterlagen und Informationen.
Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Verzögert sich die Beibringung von Informationen und Unterlagen um mehr als 14 Werktage, ist Scoutsystems Software e.K. berechtigt, eine neue Vereinbarung von Fristen und Terminen unter Berücksichtigung des Bestrebens zu verlangen , vorhandene Personal- und andere Ressourcen stets ausgelastet einzusetzen.
Von Scotsystems Software e.K. als verbindlich bezeichnete Termine sind keine Fixtermine, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Überschreitet Scoutsystems Software e.K. einen solchen nicht fixen Termin oder eine solche Frist, kann der Kunde eine angemessene Frist, mindestens aber eine Frist von vier Wochen, zur Ausführung der Lieferung oder Leistung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten gesetzliche Bestimmungen.
Fristen und Termine verlängern sich um die Dauer von rechtmäßigen Arbeitskämpfen in Betrieben von Scotsystems Softwarwe e.K. und Fällen von höherer Gewalt. Dies gilt nicht, wenn die konkrete Betriebsstörung bei Vertragsabschluß vorhersehbar war und Scoutsystems Software e.K. es unterlassen hat, rechtmäßig zumutbare Abhilfe zu ergreifen.
Lieferungen und Leistungen von Scotsystems Softwarwe e.K. erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, am Geschäftssitz von Scotsystems Software e.K.. Die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen an anderen Orten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das gilt insbesondere für Versendung von Waren, Übertragung von Daten und die Erbringung von Personalleistungen.
V. Ausnahmen
Eine Abnahme findet nur statt, soweit Werksleistungen Vertragsgegenstand sind. Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen, bedürfen keiner Abnahme. Scoutsystems Software e.K. wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder abzunehmenden Teilleistung schriftlich mitteilen. Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung führen der Kunde und Scoutsystems Software e.K. nach Maßgabe eines gesondert zu vereinbarenden Abnahme- und Testplan eine Abnahmeprüfung durch. Der Kunde stellt die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Abnahme- und Testplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Daten, Arbeitsplätze, Geräte u.a. zur Verfügung. Über die Abnahme ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.
Der Kunde ist zur Verweigerung der Abnahme nur berechtige, wenn das Werk Mängel aufweist, die dazu führen, dass (a) die abzunehmende Leistung oder wichtige Teilleistungen nicht genutzt werden können oder (b) bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen auftreten, die nicht für eine angemessene, dem Kunden nicht zumutbare Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können. Sonstige Fehler berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
Ist nach Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung der Leistung. Soweit ein Ablauf- und Zeitplan Teilabnahmen von Teilleistungen vorsieht, ist Scoutsystems Software e.K. berechtigt , weitere Teilleistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Abnahme von Teilleistungen oder Bezahlung abgenommener Teilleistungen in Verzug ist.
VI. Nutzungsrechte
Die dem Kunden von Scoutsystems Software e.K. überlassene Software sowie die von Scoutsystems zur Verfügung gestellten Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde darf die Scoutsystems Software e.K. und die Datenbestände nur insoweit vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Erreichung des Nutzungszwecks unerlässlich ist. Nutzungszweck ist die nach dem Vertrag vorausgesetzte Nutzung der Software oder der Datenbestände im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und die Datenbestände von der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Nutzern genutzt wir.
Ein Recht des Kunden zur Übersetzung, Bearbeitung oder anderen Umarbeitung der Software kommt nur bei eigens für den Kunden entwickelten und allein ihm überlassenen Programmen (Individualsoftware) in Betracht und Bedarf stets ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Das Recht des Kunden zur Dekompilierung gem. § 69e des Urheberrechts bleibt unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die Datenbestände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Er ist jedoch berechtigt , das erworbene Vervielfältigungsstück der Software insgesamt einschließlich der Softwaredokumentation auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt, der Dritte erklärt sich schriftlich mit der Geltung dieser Bestimmungen über Nutzungsrechte auch ihm gegenüber einverstanden. Eine teilweise Weiterübertragung von Nutzungsrechten an der Software ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem Empfänger sämtliche Softwarekopien, einschließlich ggf. vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Durch die Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung. Eine Überlassung der Software einschließlich der Softwaredokumentation an Dritte auf Zeit, beispielsweise durch Miete, Leasing oder Leihe ist unzulässig. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für den Kunden überlassenen Datenbestände entsprechend.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Die Preise für Lieferungen gelten ab Lager Scoutsystems. Kosten der Verpackung und Fracht sowie die Kosten der Bereitstellung und Übermittlung von Daten trägt der Kunde.
Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist innerhalb 10 Tagen nach Erbringung der jeweiligen Lieferung oder Leistung ohne Abzug (rein netto Kasse) zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Erhöhen sich bei Dauerverschuldverhältnissen oder bei einer länger als vier Monate dauernden Lieferungs- oder Leistungsfrist nach Vertragsabschluß die Beschaffungskosten für Scotsystems Softwarwe e.K. um mehr als 5 % (auch durch Wechselkursveränderungen) oder erhöht sich der Umsatzsteuersatz, so ist Scoutsystems Software e.K. zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Im Fall einer solchen Preisanpassung ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Während des Zahlungsverzugs des Kunden hat dieser die Forderungen von Scoutsystems Software e.K. mit 4% über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Scoutsystems Software e.K. infolge des Zahlungsverzugs ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Für weitere Leistungen kann Scoutsystems Software e.K. Vorkasse oder Sicherheitsleistungen verlangen.
Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte von gewerblichen Kunden sind ausgeschlossen.
VIII. Gewährleistung bei Sachmängel
Scotsystems Softwarwe e.K. gewährleistet, dass gelieferte oder erstellte Computerprogramme im wesentlichen den Programmdokumentationen oder, sofern vorhanden, anderen in Nr. III genannten Unterlagen entspricht. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Computerprogramms im Hinblick auf die Hardware-Kompatibilität und auf die von ihm gewünschte Spezifikation, sofern nicht in den genannten Unterlagen ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Scoutsystems Software e.K. verpflichtet sich, Mängel der Software einschließlich der Programmdokumentation nach seiner Wahl in angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Scoutsystems Software e.K. unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions- und Update-Planung zu beheben. Beruht der Mangel auf Fehlerhaftigkeit einer Lieferung oder Leitung eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe für Scoutsystems Software e.K. tätig, sondern reicht Scotsystems Software e.K. lediglich ein Fremderzeugnis an einen gewerblichen Kunden durch, so tritt Scoutsystems Software e.K. seine Gewährleistungsansprüche gegen den Zulieferer an den Kunden ab und leistet nach den folgenden Vorschriften nur Gewähr, wenn ein gewerblicher Kunde den Kunden zuvor erfolglos gerichtlich auf Gewährleistung in Anspruch genommen wurde.
Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Angabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Handkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen unverzüglich nach Erkennbarkeit an scoutsystems zu übermitteln. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gewerblicher Kunden bleibt unberührt.
Scoutsystems Software e.K. kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung- oder leistung verweigern, bis der Kunde an Scoutsystems Software e.K. die vereinbarte Vergütung abzüglich eines Teil bezahlt hat, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht.
Hat der Kunde Scoutsystems Software e.K. nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine weitere angemessene Nachfrist zur Nachbesserung gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde eine Wandlung oder Minderung verlangen.
Die vorstehenden Bestimmungen unter Nr. VIII.1 bis VIII.5 gelten für Datenbestände entsprechend.
Soweit Scoutsystems Software e.K. Dienstleistungen erbringt, tritt an dieser Stelle des Wandlungsrechts das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Unbeschadet der Bestimmungen der Nr. X sind alle Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme von Leistungen durch den Kunden oder mit dem Eintritt des Abnahmeverzuges. Findet keine Abnahme statt, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung oder Leistung.
IX. Gewährleistung von Rechtsmängeln
Jegliche Haftung von Scoutsystems Software e.K. für Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art ist, gleichgültig aus welchem Grunde, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Gewährleistung, wegen Beratungs- oder Instandhaltungsfehlern, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Dritte solche Rechte geltend machen sollten, hat Scoutsystems Software e.K. alles in seiner Macht stehende zu tun , um auf seine Kosten den Vertragsgegenstand gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde wird scoutsystems von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich unterrichten und sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Vertragsgegenstand gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Scoutsystems Software e.K. hat den Kunden entstandenen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
In Fall von Rechtsmängeln ist Scoutsystems Software e.K. nach seiner Wahl berechtigt, durch geeignete Maßnahmen die die Vertragsmäßige Nutzung des Vertragsgegenstandes beeinträchtigenden Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder den Vertragsgegenstand in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass er fremde Rechte Dritte nicht verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Software nicht beeinträchtigt wird. Gelingt die Scoutsystems-Software binnen einer vom Kunden zu setzenden Frist nicht, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz gemäß Nr. IX dieser AGB zu verlangen.
X. Haftung und Schadensersatz
Jegliche Haftung von Scoutsystems Software e.K. für Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art, ist gleichgültig aus welchem Grunde, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Gewährleistung, wegen Beratungs- oder Installationsfehlern, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn Scoutsystems Software e.K. aufgrund von Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- oder Sachschäden haftet, die bei Nutzung des Vertragsgegenstands aufgrund von Fehlern eingetreten sind.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn dem Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer Kardinalpflicht beruht. Eine Kardinalpflicht ist eine solche grundlegende und wesentliche Vertragsverpflichtung von Scoutsystems Software e.K. , deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Haftet Scoutsystems Software e.K. ausnahmsweise nach Satz 1, so ist die Haftung gegenüber gewerblichen Kunden auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
XI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren, insbesondere Software, bleiben Eigentum von Scotsystems Software e.K. (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung der für die Überlassung oder die Erstellung samt Nebenleistung vereinbarten Entgelte. Gegenüber gewerblichen Kunden bleiben die genannten Gegenstände darüber hinaus Eigentum von Scoutsystems Software e.K. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der jeweiligen Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund , einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
XII. Widerruf und Rücktritt nach Fernabgabegesetz (§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht)
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt, bzw. installiert worden sind. 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend. Wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt, übernimmt der Käufer die Versandkosten, über 40 Euro Warenwert übernehmen wir die Portokosten für die Rücksendung.
XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Scoutsystems Software e.K.. Gerichtsstand ist Stralsund, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des GISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) ist ausgeschlossen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
Die Möglichkeit, die Menüleiste in einem Softwareprogramm individuell anzupassen, hängt stark von der spezifischen Anwendung ab. Viele moderne Programme bieten jedoch Funktionen zur Anpassung der Benutzeroberfläche, einschließlich der Menüleiste. Hier sind einige allgemeine Schritte, die du in Betracht ziehen könntest:
1. Überprüfe die Programmoptionen oder Einstellungen:
Menü „Optionen“ oder „Einstellungen“: Schau in den Einstellungen des Programms nach, ob es Optionen gibt, um die Benutzeroberfläche anzupassen.
Benutzerdefinierte Menüs: Einige Programme ermöglichen es dir, benutzerdefinierte Menüs zu erstellen oder bestehende Menüs umzubenennen bzw. umzusortieren.
2. Anpassungsmöglichkeiten innerhalb des Programms:
Ziehen und Ablegen: Versuche, Elemente in der Menüleiste zu verschieben, indem du sie mit der Maus greifst und an die gewünschte Position ziehst.
Rechtsklick-Optionen: Klicke mit der rechten Maustaste auf die Menüleiste oder Elemente darin, um möglicherweise Kontextmenüs mit Anpassungsoptionen anzuzeigen.
3. Tastenkombinationen und Schnellzugriffe:
Tastenkombinationen anpassen: Manche Programme erlauben es, Tastenkombinationen für spezifische Funktionen oder Menüpunkte anzupassen.
4. Plugins und Erweiterungen:
Plugins und Add-ons: Überprüfe, ob es Plugins oder Erweiterungen für das Programm gibt, die zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten bieten.
5. Community und Entwicklerunterstützung:
Online-Community: Schau in den Foren oder der Support-Dokumentation des Programms nach, ob es spezielle Tipps oder Skripte zur Anpassung der Benutzeroberfläche gibt.
6. Falls erforderlich: Programmierung und Skripting:
Entwicklertools: Einige fortschrittliche Programme bieten Entwicklertools oder Skriptsprachen, mit denen Benutzer die Benutzeroberfläche anpassen können.