Verein erfolgreich gründen
Die Vereinsgründung erklärt in wenigen Schritten:
1. Wer kann einen Verein gründen?
Jede Person kann einen Verein gründen.
2. Was ist ein Verein?
In einem Verein schließen sich mehrere Personen mit einem gemeinsamen Ziel oder Zweck zusammen. In der Regel ist dieser Zweck gemeinnützig.
3. Wie viele Personen benötige ich für die Gründung eines Vereins?
Für einen nicht eingetragenen Verein (nicht rechtsfähiger bzw. Idealverein) werden mindestens zwei Gründungsmitglieder benötigt. Für einen eingetragenen Verein (e.V.) werden sieben Personen benötigt. Der Zweck des Vereins darf nicht gewinnorientiert sein.
4. Nicht eingetragener Verein
Für den nicht eingetragenen Verein werden nur zwei Personen benötigt, wird wie eine GbR behandelt und gilt im Gegensatz zum e.V. als Körperschaft. Mitglieder haften somit mit ihrem persönlichen Vermögen. Häufig ist der nicht eingetragene Verein bei sehr wenigen Personen oder kurzen Vorhaben wie Spendenaktionen anzutreffen.
5. Eingetragener Verein e.V.
Die Vorteile eines e.V. sind Steuerbefreiungen bzw. Steuererleichterungen, Beantragung von öffentlichen Mitteln. Der eingetragene Verein wird als juristische Person behandelt. Mitglieder haften somit nicht mit ihrem persönlichem Vermögen. Erwirtschaftete Geldmittel dürfen nur für den gemeinnützigen Zweck des Vereins verwendet werden. Es wird kein Startkapital benötigt und die Gründungskosten sind gering.
Die Nachteile eine e.V sind, dass die Mitgliederzahl nicht unter drei Personen sinken darf. Vorstand und Mitgliederversammlungen sind verpflichtende Bestandteile. Die Vereinssatzung muss dem zuständigem Finanzamt vorgelegt werden. Satzungsänderungen und Vorstandswahlen müssen gerichtlich angemeldet werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 125 €
6. Schritte zur Vereinsgründung e.V.
1. Genügend Mitglieder für den verfolgten Zweck des Vereins finden (mindestens sieben).
2. Gründungsversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern, in welcher der Name des Vereins und der Vorstand gewählt wird.
Der Vorstand leitet den Verein und übernimmt die Geschäftsführung. Weitere Bereiche wie Beirat oder Kassenwart können optional besetzt werden.
3. Erstellung der Vereinssatzung mit der Unterschrift von sieben Mitgliedern notariell beglaubigen.
4. Soll der Verein gemeinnützig tätig und eingestuft werden muss dies beim Finanzamt durch Einreichung der Vereinssatzung beantragt werden.
5. Der Vorstand lässt den Verein in das Vereinsregister eintragen, indem die Satzung und das Protokoll der Gründerversammlung eingereicht wird.
Dem Finanzamt wird dann der erhaltene Vereinsregisterauszug übermittelt.
6. Einrichtung eines Vereinskontos bei einer Bank, über welches sämtliche Geschäftsvorgänge geführt werden.
7. Verwendung einer ordentlichen Vereinsverwaltung Software wie unsere Vereinssoftware24 für die Verwaltung
der Mitglieder, Termine, Beiträge, Inventar, Spenden, Bescheinigungen, Rechnungen, Buchführung.
Im Idealfall haben mindestens alle sieben Gründungsmitglieder Zugang zur Software, was mit unserer Vereinssoftware24
durch die Clouddatenbank mühelos möglich ist.
8. Herzlichen Glückwunsch, der Verein wurde erfolgreich gegründet und kann seinen Zweck verfolgen :)